Geschichte der ESPS
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1556 |
Kurfürst Ottheinrich (1556-1559) führt für die Kurpfalz eine protestantische Kirchenordnung ein. |
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1559 |
In seinem Testament bestimmt Ottheinrich, dass die Einkünfte aus dem Kirchenbesitz nur für kirchliche Zwecke benutzt werden dürfen. |
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1560 |
Endgültige Aufhebung aller Klöster unter Kurfürst Friedrich III. (1559-1576). Für das in Schönau liegende Zisterzienserkloster wird ein Pfleger bestellt. Die von ihm geleitete Verwaltungsstelle erhält den Namen "Pflege Schönau" |
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1562 |
Ansiedlung reformierter Glaubensgenossen in Schönau. Die Geschichte der Stadt Schönau beginnt. |
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1564 |
Für die Kirchen - und Klöstereinkünfte wird eine spezielle Verwaltung geschaffen, sie urkundet unter der Bezeichnung "Der unteren kurfürstlichen Pfalz (bzw. Kurpfalz) Kirchengüter und Gefällverwaltung". Im offiziellen Sprachgebrauch wird sie "Die Verwaltung" genannt. Neben der staatlichen Rechenkammer gibt es seitdem eine eigenständige Kirchengüterverwaltung. |
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1576 |
Mit einer umfangreichen Ordnung wird die Verwaltung des Kirchenguts abschließend geregelt. Friedrich III legt fest, dass das Kirchengut "vermög erster fundation und stiftung andertswohin nicht, dan zu kirchen, schuelen, spitäler und anderen dergleichen sachen" verwendet werden darf. Ein möglicher Überschuss muss für "trost und rettung" des Landes verwendet werden. Die Verwaltung des Kirchenguts darf nicht der staatlichen Finanzbehörde, der Rechenkammer zugeordnet werden. Sie muss ein "abgesondert werk" bleiben. Die Akten sprechen in dieser Zeit weiter einfach von der "Verwaltung". Aber auch die Bezeichnung "Geistliche Administration" setzte sich durch. . Diese Zentralbehörde führte die Aufsicht über eine Vielzahl von Unterverwaltungen. Dazu gehörten zum Beispiel die Verwaltungen des Besitzes der ehemaligen Zisterzienserabteien Eusserthal und Otterberg, des Benediktinerklosters Limburg, des Prämonstratenserklosters Lorsch, des Augustinerklosters Limburg, des Karmeliterklosters Weinheim, des Benediktinerklosters Stift Neuburg, des Stifts zum Heiligen Geist in Heidelberg und des Stifts St. Michael in Sinsheim. Die Pflege Schönau war als Nachfolgerin des Schönauer Zisterzienserklosters auf dem Gebiet der rechtsrheinischen Kurpfalz für den größten Besitzkomplex zuständig. |
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1697 |
Im Friedensvertrag von Rijswijk lässt sich der französische König Ludwig XIV. die Beschlagnahme der linksrheinischen Kirchengüter bestätigen. Die "Geistliche Administration" verliert dadurch 25 Prozent ihrer Einnahmen. |
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1699 |
Der katholische Kurfürst Johann Wilhelm (1690 - 1716) löst die alte "Geistliche Administration" auf. Es entsteht eine gemischtkonfessionelle katholisch-reformierte Kommission. |
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1703 |
Nach vorübergehender katholischer Mehrheit besteht seit 1703 konfessionelle Gleichheit. Die Präsidentschaft liegt jedoch während des ganzen 18. Jahrhunderts in der Hand eines Katholiken. |
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1705 |
Die "Kurpfälzische Religionsdeklaration" anerkennt die neue gemischtkonfessionelle Behörde. Folgende Bezeichnungen setzen sich in Zukunft durch: "Geistliche Güteradministration", "Geistliche Administration" oder einfach nur "Administration". Den Reformierten werden 5/7 des Kirchenguts zugesprochen, die Katholiken erhalten 2/7. Die Arbeit verlief auf drei Ebenen. Es gab jeweils die katholische und die reformierte Partikularadministration. Zugleich existierte eine gemeinschaftlicher Zweig, "in dem die gemeinsamen Zielsetzungen der beiden Konfessionen zum Ausdruck kamen". (Eginhard Scharf) |
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1793 |
Mit der Besetzung des linksrheinischen Gebiets durch die französischen Revolutionstruppen beginnt der Prozess, der zur Auflösung der kurpfälzischen "Geistlichen Güteradministration" führte. |
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1799 |
Eine "Rheinpfälzische Gemeinschaftliche Teilungskommission" bemüht sich um die Aufteilung des verbliebenen rechtsrheinischen Kirchengüterbesitzes. |
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1801 |
Kurfürstliches Reskript zur Auflösung der gemeinschaftlichen "Geistlichen Güteradministration" Die Teilungskommission legte fest, dass der größte rechtsrheinische Kirchengutbesitz, die Pflege Schönau den Reformierten zufallen sollte. |
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1801 |
Die Eingliederung des gesamten linksrheinischen Reichsgebiets wurde im Friedensvertrag von Lunéville völkerrechtlich anerkannt. Damit verliert die Geistliche Administration ihren linksrheinischen Grundbesitz. Der Wert des linksrheinischen Kapitalvermögens, das den beiden Kirchen durch die Säkularisation unter französischer Herrschaft verloren ging, wurde auf 18 Millionen Gulden geschätzt. |
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1803 |
Markgraf Karl-Friedrich von Baden beendet die 1705 begonnene Realteilung des Vermögens. Das Vermögen wird entsprechend den Bestimmungen des 1. Konstitutionsedikts durch den Großherzoglichen Evangelischen Oberkirchenrat in Karlsruhe verwaltet. |
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1821 |
Bei der Vereinigung der Evangelischen Kirchen in der Union von 1821 bringen die Reformierten des Badischen Unterlandes mit ihrem allgemeinen Kirchengut ein bedeutendes Vermögen mit, dessen dauernde Erhaltung und Zweckbestimmung in § 3 der Beilage D zur Unionsurkunde von 1821 unter Bezugnahme auf die Verwaltungsordnung von 1576 bestätigt wird. |
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1881 |
Die Evangelische Zenralpfarrkasse wird als kirchliche Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Ihre Aufgabe ist die gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Pfründegutes von 475 evangelischen Pfarreien. Pfründegut ist die Bezeichnung des einer bestimmten Pfarrstelle zugeordneten Besoldungsvermögens (Benefizialvermögen). |
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1919 |
Mit der Trennung von Kirche und Staat geht die Verwaltung des Kirchengutes von großherzoglichen auf kirchliche Behörden über. |
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1970 |
Durch Kirchengesetz werden die Vermögen der Evangelischen Kirchenschaffnei Rheinbischofsheim und der Evangelischen Stiftschaffnei Lahr mit dem Unterländer Evangelischen Kirchenfonds vereinigt und von der Evangelischen Pflege Schönau verwaltet. Die bisherigen Baupflichten an den in diesen Regionen gelegenen Kirchen und Pfarrhäusern gehen auf den Unterländer Evangelischen Kirchenfonds über. |
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1976 |
Die Stiftungenverwaltung Offenburg, die seit 1970 als Außenstelle der Evangelischen Pflege Schönau arbeitet, wird nach Freiburg i. Br. verlegt. |
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2003 |
Am 01. Juli 2003 werden die beiden Stiftungen Unterländer Evangelischer Kirchenfonds und Evangelische Zentralpfarrkasse rechtlich selbständig. Ein sichtbares Zeichen dieses Wandels ist die Umbenennung der Stiftungen. Der Unterländer Evangelische Kirchenfonds trägt künftig den Namen Evangelische Stiftung Pflege Schönau; die Evangelische Zentralpfarrkasse den Namen Evangelische Pfarrpfründestiftung Baden. |
| 2010 | Die ESPS feiert ihr 450jähriges Bestehen. |
