Erbbau und Pacht
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Erbbau und Pacht: Die ESPS schafft Freiräume
Die Grundstücke der Stiftung, die nicht für eine bauliche oder forstwirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind, verpachtet oder vermietet die ESPS an landwirtschaftliche Betriebe. Die Verträge haben normalerweise eine Laufzeit von zwölf Jahren. Der Pachtzins orientiert sich am ortsüblichen Niveau und ist nach Bodenqualität und vorgesehener Nutzung gestaffelt.
Generationenvertrag
Gerade in Ballungsgebieten wie der Metropolregion Rhein-Neckar sind Baugrundstücke in den vergangenen Jahren knapp und sehr teuer geworden. Die Stiftung gibt ihre Baugrundstücke im Erbbaurecht an interessierte Bauwillige ab und bietet damit eine echte Alternative zum Kauf. Gegen die Zahlung eines jährlichen Entgelts erwirbt der Bauherr das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht für die Dauer von 99 Jahren. Es erlaubt ihm, auf diesem Grund und Boden ein Haus zu bauen, das durch Verkauf, Vererbung oder Schenkung übertragen und mit Grundpfandrechten belastet werden kann. Der Erbbaurechtsvertrag kann in dieser Zeit von keiner Seite gekündigt werden und bietet deshalb Sicherheit über Generationen hinweg.
