EVANGELISCHE STIFTUNG - PFLEGE SCHÖNAU
 

WIR INVESTIEREN IN KULTUR

Bauunterhaltung: Die ESPS investiert in Kultur

 

Die Evangelische Stiftung Pflege Schönau (ESPS) hat die wichtige Aufgabe, Sakralbauten als Zeugnisse unserer abendländischen Kultur, Religion und Geschichte über Jahrhunderte hinweg für nachfolgende Generationen zu erhalten.

 

Die Bauunterhaltung von 85 Kirchen und 41 Pfarrhäusern im gesamten badischen Raum ist eine der Hauptaufgaben der Stiftung. Eigentümer von Grundstück und Gebäude ist im Regelfall die Kirchengemeinde, während die Baupflicht größtenteils bei der ESPS liegt. Ihr jeweiliger Umfang ist in den Beschrieben der historischen Baulasten bis ins Detail geregelt. Seit 1821 sind die Kirchen und Pfarrhäuser, die in die Baupflicht der ESPS fallen, abschließend festgelegt. Diese Liste kann nachträglich nicht erweitert werden

 

Es sind dies: Liste der baupflichtigen Kirchen und Pfarrhäuser.

 

Zum 1. Januar 2011 startete die pro ki ba (Gesellschaft für Projektentwicklung und Projektsteuerung für kirchliches Bauen in Baden mbH mit Sitz in Karlsruhe).

 

Die beiden Gesellschafter, die Evangelische Landeskirche in Baden und die ESPS, reagieren damit auf veränderte Anforderungen im kirchlichen Gebäudebestand. Neben der klassischen Bauunterhaltung tritt verstärkt die Notwendigkeit einer strukturellen Anpassung und Entwicklung der Immobilien in den Vordergrund.

 

Die pro ki ba unterstützt die ESPS bei der Durchführung von Baumaßnahmen und Renovierungsarbeiten an Kirchen und Pfarrhäusern. Konkret bedeutet dies für den Aufgabenbereich der ESPS, dass die pro ki ba die von Bauherrenseite delegierbaren Aufgaben im Rahmen des Stiftungszweckes übernimmt, d. h. die Unterhaltung von Kirchen und Pfarrhäusern wird von der pro ki ba in enger Abstimmung mit der ESPS durchgeführt.

 

Eingebunden ist die pro ki ba in den kirchenaufsichtlichen Beratungsprozess des Referats 8: Gemeindefinanzen, Liegenschaften und Bau beim Evangelischen Oberkirchenrat.

 

Als Ansprechpartner für die Anliegen, die die Unterhaltung der Kirchen und Pfarrhäuser in der Baupflicht der ESPS betreffen, steht die pro ki ba zur Verfügung:

 

pro ki ba  GmbH

 

Bahnhofstraße 46
76137 Karlsruhe

 

fon +49  721 / 914 342 0

fax +49  721 / 914 342 99

 

www.prokiba.de
kontakt@prokiba.de

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